Solar Terrassendach Umsatzsteuer 2023

Die Umsatzsteueränderung für Solaranlagen ab 2023

Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2022, die Umsatzsteuer für Solaranlagen ab 2023 neu geregelt. Dem § 12 UStG (Umsatzsteuergesetz) wurde ein dritter Absatz hinzugefügt. Der neue, ab dem 1. Januar 2023 geltende, § 12 UStG Absatz 3 regelt in vier Ziffern die (Umsatz-)Steuerbefreiung. Diese Befreiung betrifft Lieferungen von Solarmodulen, von für den Betrieb „wesentlicher“ Komponenten, für den (EU-)innergemeinschaftlichen Erwerb, für die Einfuhr solcher Module und Komponenten und für deren Installation.

Beschränkt ist diese (Umsatz-)Steuerbefreiung auf die Nutzung für private Wohnungen, Wohnungen für sowie Gebäude, die „öffentlich“ oder Ort dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten sind sowie auf deren „Nähe“. Maximal 30 kWp (Kilowatt Peak) gelten gemäß § 12 UStG Absatz 3 Ziffer 1 Satz 2 als ausreichend für den Nachweis des Vorliegens solcher Art von Nutzung.

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Wie ändert sich der Umsatzsteuersatz für Solaranlage und Solar-Terrassenüberdachung ab 2023?

Die Novelle des Umsatzsteuergesetzes ist formal eine Regelung, die Rechnungswesen und Fakturierung von Lieferanten von Solarpaneelen, sonstigen Photovoltaik-Komponenten und Installationsleistungen angeht. Händler, Techniker und Fachhandwerker müssen ab Jahresbeginn in ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer mehr auf den Nettopreis aufschlagen, es darf/muss „(i)brutto für netto(/i)“ fakturiert werden.

Für Bauherren, Investoren und Privatleute, die so eine Terrassenüberdachung bauen möchten, bedeutet dies unmittelbar, dass ihre Rechnungsendbeträge – ceteris paribus von einer Festschreibung der Nettopreise ausgehend – um den Umsatzsteuersatz geringer ausfallen werden. Solarpaneele, Photovoltaik-Komponenten und Installationsleistungen für ihr Solardach oder ihre Solarterrasse werden dadurch – wiederum ceteris paribus, also ohne sonstige Einflüsse auf den Endkundenpreis – günstiger. Endkunden finden sich im Umsatzsteuerrecht gewohnheitsmäßig am falschen Ende der Mehrwertschöpfung wieder.

Beispiel Lebensmitteleinzelhandel

Der Lebensmitteleinzelhändler kann die von ihm gezahlte Umsatzsteuer in Rechnungen – die sogenannte Vorsteuer – durch eingenommene Mehrwertsteuer kompensieren. Für Endkunden hingegen schlägt die Umsatzsteuer voll durch. Die Mehrwertsteuern in den Rechnungen für den Laib Brot, auf Butter und Salz sind für Endkunden echte Ausgaben und keine reinen Buchverluste.

Insbesondere für Privatleute ist diese Umsatzsteuerbefreiung auf Photovoltaik deshalb grundlegend positiv. Die zuvor in Rechnungen als effektiver Kostenfaktor enthaltene Mehrwertsteuer entfällt für Solardach und Solarterrasse.

Übersicht der wichtigsten Punkte zur Umsatzsteuerbefreiung auf Photovoltaik

  • Die Solaranlage muss Privatwohnungen, Wohnungen, öffentliche Gebäude oder Gebäude mit Gemeinwohl-Charakter versorgen, § 12 Absatz 3, Ziffer 1, Satz 1 UStG
  • Wenn die Nennleistung der Anlage unterhalb von 30 kWp bleibt, gilt der begünstigende Sachverhalt als gegeben, § 12 Absatz 3, Ziffer 1, Satz 2 UStG
  • Die Rechnungsstellung muss im Jahr 2023 oder später erfolgen. Steuern auf Photovoltaik-Rechnungen aus vergangenen Jahren – etwa für Ihre bereits installierte Solar-Terrassenüberdachung – sind nicht betroffen

Welche Vorteile bieten sich so für Menschen, die eine Solaranlage in 2023 kaufen möchten?

Menschen, die ihre Solar-Terrassenüberdachung jetzt kaufen möchten, finden sich in einer guten Ausgangslage wieder. Der Wegfall des Preisanteils von Umsatzsteuern setzt Kapital frei, die eigene Solarterrasse wird von Investitionshindernissen befreit.

Die private Investition in Solartechnik wird attraktiver. Steigende Nachfrage ist zu erwarten. Dies kann unterschiedliche Auswirkungen zeitigen.

Menschen, die ihre Solar-Terrassenüberdachung jetzt kaufen möchten, finden sich in einer guten Ausgangslage wieder. Der Wegfall des Preisanteils von Umsatzsteuern setzt Kapital frei, die eigene Solarterrasse wird von Investitionshindernissen befreit.

Die private Investition in Solartechnik wird attraktiver. Steigende Nachfrage ist zu erwarten. Dies kann unterschiedliche Auswirkungen zeitigen.

Niemand behauptet aber, das Angebot für private PV-Technik sei prinzipiell begrenzt. Der Markt für Solartechnik in Deutschland und der EU ist nicht von konstanter Kapazität bestimmt. Durch die Steuerreform hinzukommende effektive Liquidität kann helfen, Rohstoff- und Produktionskosten zu amortisieren.

Einerseits führt nach klassischer ökonomischer Vorstellung steigende Nachfrage – bei gleichem Angebot – zu höheren Preisen.

In der Folge vergrößerter Wettbewerb kann zu mehr Markt, mehr Wettbewerb und damit zu faireren Endkundenpreisen führen.

Werden die Solaranlagen im Jahr 2023 günstiger sein?

Mit dem Wegfall der Umsatzsteuer für Solaranlagen ab 2023 entfällt ein Teil der im Preis enthaltenen Steuern. Ob Ihre Solarterrasse oder Dach-Solaranlage damit effektiv – über das Jahr und fort folgend – billiger sein wird, als sie es in den Vorjahren gewesen wäre, bleibt abzuwarten.

Umsatzsteuer und Steuern allgemein sind nur Komponenten der Preisgestaltung. Spekulation auf durch den Wegfall der Umsatzsteuer entstehende Liquidität ist eine weitere. Es tragen Rohstoffpreise für Paneele, Trägersysteme und Elektrik zum Endkundenpreis bei und nicht zuletzt die aktuell in allen Segmenten spürbare Inflation.

Quellen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-12-20-JStG-2022/0-Gesetz.html
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html

Disclaimer: Die dieser Ausführungen schildert nach besten Kenntnissen die aktuelle Rechtslage. Sie wurden nicht von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt verfasst und sind weder dazu gedacht noch geeignet, eine qualifizierte Rechts- und/oder Steuerberatung zu ersetzen. Irrtümer sind explizit vorbehalten, eine Haftung ist ausgeschlossen.

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